Regelung der Arbeitsstunden im ASV 

Nur mit eurer Mithilfe ist es möglich, den Segelsport im Akademischen Segler-Verein Hamburg zu günstigen Beitrags- und Bootsnutzungskonditionen anzubieten. Um einen Anhalt für das von euch erwartete Engagement zu geben, sieht unsere Satzung in "§ 6 Pflichten der Mitglieder" eine Festlegung von Arbeitsstunden vor, nach der jedes Neumitglied in den ersten drei Mitgliedsjahren jeweils 8 Arbeitsstunden für den Verein erbringen soll. Daneben besteht die Möglichkeit, unsere Kajütboote zu ermäßigten Kosten zu nutzen, indem die Crew pro Nutzungstag eine festgelegte Anzahl an Arbeitsstunden nach Möglichkeit an dem genutzten Boot erbringt. über die auf diesen beiden Wegen zu leistenden Arbeitsstunden führt die Mitgliederverwaltung eine zentrale Liste. Die Arbeitskarten verbleiben bei den Mitgliedern als Nachweis über die erbrachten Stunden. Wer seine Arbeitsdienstkarte nicht mehr findet, erhält eine neue oder kann diese hier ausdrucken.

Die Obleute bescheinigen geleistete Arbeitsstunden auf der Arbeitsdienstkarte und melden die Stunden parallel an die Mitgliederverwaltung. Die Mitgliederverwaltung erinnert euch, wenn ihr die anfänglichen 8 Arbeitsstunden pro Jahr nicht abgeleistet habt. Eventuell auftretende Unstimmigkeiten werden über die Einträge auf der Arbeitskarte abgeglichen. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, noch offene Arbeitsstunden finanziell mit dem derzeitig gültigen Stundensatz von 20,- Euro auszugleichen.

Diese Ablaufregelung soll nicht darüber hinwegtäuschen, dass wir darauf angewiesen sind, das Obleute, Ausbilder, Vorstandsmitglieder und viele Mitglieder ohne ausgewiesenes Amt nicht selten mit weit mehr als 100 Arbeitsstunden pro Jahr den Verein am Leben erhalten. Die oben genannten 8 Stunden in den ersten drei Jahren verstehen sich deshalb als wünschenswertes Minimum und als Selbstverständlichkeit für jedes Mitglied. Wir brauchen eure Hilfe - ob mit oder ohne Arbeitskarte!

Euer Vorstand


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