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 Toke Segelhinweise 

TOKE darf nach einer Einweisung durch die Obleute von Mitgliedern des ASV geführt werden, die mindestens im Besitz eines BR-/SKS-Scheins sowie des SBF-See sind. Des weiteren wird erwartet, dass zur darauffolgenden Saison mindestens ein UKW-Betriebszeugnis erworben wird, da TOKE mit einer GMDSS-Seefunkanlage ausgerüstet ist. Wünschenswert ist der Besitz dieses Zeugnisses schon vor Erteilung der Segelberechtigung, ansonsten wird die Berechtigung nur für eine Saison ausgesprochen.

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Toke Segelhinweise Stand: 25.07.2001 (.pdf Dokument, 66 KB)
Anleitung VDO Seekartenplotter MAP 7 wi GPS (.pdf Dokument, 2,4 MB)