TOKE darf nach einer Einweisung durch die Obleute von Mitgliedern des ASV
geführt werden, die mindestens im Besitz eines BR-/SKS-Scheins sowie des
SBF-See sind. Des weiteren wird erwartet, dass zur darauffolgenden Saison
mindestens ein UKW-Betriebszeugnis erworben wird, da TOKE mit einer
GMDSS-Seefunkanlage ausgerüstet ist. Wünschenswert ist der Besitz dieses
Zeugnisses schon vor Erteilung der Segelberechtigung, ansonsten wird die
Berechtigung nur für eine Saison ausgesprochen.