Die Skipperversammlung SKV 

Die Skipperversammlung wird von ihren Gründern und den sie aufgenommenen Mitgliedern gebildet (Skipper).

Den Antrag auf Aufnahme in die SKV können Mitglieder des ASV stellen, die

  1. seit Vollendung des 18. Lebensjahres mindestens fünf Jahre dem ASV angehören
  2. nicht mehr in der Berufsausbildung stehen
  3. den BR-Schein des DSV besitzen.

Der 1. Skipper lädt die Mitglieder des ASV, die im betreffenden Geschäftsjahr erstmalig die Bedingungen des Abs. 1 erfüllen, zu einem Skipperabend ein. Die Aufnahme in die SKV ist schriftlich beim 1. Skipper zu beantragen. Sie erfolgt auf der zweiten Gründungsfeier nach Eingang des Antrags beim 1. Skipper, wenn der Antrag bis dahin nicht zurückgenommen wird. Bis zur Aufnahme hat der Antragsteller das Recht, an allen Veranstaltungen der SKV teilzunehmen. Die SKV kann auf ihrer Gründungsversammlung mit Zwei-Drittel-Mehrheit der vertretenen Stimmen Ausnahmen beschließen.

Link: Statut der Skipperversammlung.